Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, ein Gebäude oder bestimmte Räume zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Ein dingliches Wohnrecht wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und bleibt dann grundsätzlich auch bei einem Verkauf bestehen. Die genaue Nutzung sowie die Verteilung von Betriebs-, Instandhaltungs- und sonstigen Kosten richten sich nach der Vereinbarung.