Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die zu einer Wohnung gehören. Bei einer Berechnung nach der Wohnflächenverordnung zählen Wohnräume, Küche, Bad und Flur grundsätzlich vollständig. Flächen unter Dachschrägen werden abhängig von der lichten Höhe teilweise oder gar nicht angerechnet. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte; Keller, Garagen und Heizungsräume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.