Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das die Voraussetzungen der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt. Entscheidend sind unter anderem die Höhe und der Anteil der Grundfläche, über dem diese Höhe erreicht wird. Da die Definition von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann, lässt sich nicht allgemein sagen, dass jedes Geschoss ab einer bestimmten Raumhöhe als Vollgeschoss gilt. Die Zahl der zulässigen Vollgeschosse wird häufig im Bebauungsplan festgesetzt.