Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Immobilie aus Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Grundstücke oder aus geeigneten Vergleichsfaktoren abgeleitet. Unterschiede etwa bei Lage, Größe, Zustand oder Ausstattung werden berücksichtigt. Das Verfahren eignet sich besonders, wenn genügend belastbare Vergleichsdaten vorliegen.