Die überbaubare Grundstücksfläche bezeichnet den Bereich eines Grundstücks, auf dem ein Gebäude errichtet werden darf. In einem Bebauungsplan wird sie insbesondere durch Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen festgelegt. Sie bestimmt damit, wo auf dem Grundstück gebaut werden kann. Wie viel Fläche insgesamt überbaut werden darf, regelt dagegen unter anderem die Grundflächenzahl. Abstandsflächen, Erschließung und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben können die tatsächliche Bebauung zusätzlich einschränken.