Bei einer Teilunterkellerung liegt nur unter einem Teil der Gebäudegrundfläche ein Keller. Der übrige Gebäudeteil steht beispielsweise auf einer Bodenplatte oder einem anders ausgeführten Fundament. Gründe dafür können unter anderem die Baukosten, eine Hanglage oder der Grundwasserstand sein. Für die Nutzung und Bewertung sind Umfang, Zugänglichkeit, Zustand und Nutzbarkeit der vorhandenen Kellerräume entscheidend.