Ein Subunternehmer übernimmt im Auftrag eines Hauptunternehmers einen abgegrenzten Teil der vereinbarten Bauleistung. Das können beispielsweise Elektro-, Dachdecker- oder Trockenbauarbeiten sein. Vertragspartner des Bauherrn bleibt in der Regel der Hauptunternehmer, sofern der Bauherr nicht selbst einen gesonderten Vertrag mit dem ausführenden Betrieb geschlossen hat.