Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an bestimmten Räumen einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen. Es entsteht zusammen mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Welche Räume und Bauteile dazugehören, ergibt sich vor allem aus Teilungserklärung und Aufteilungsplan; zwingendes Gemeinschaftseigentum kann nicht wirksam zum Sondereigentum erklärt werden.