Schlüsselfertiges Bauen bedeutet, dass ein Auftragnehmer die vereinbarten Bauleistungen bis zu einem vertraglich festgelegten Fertigstellungsgrad übernimmt. Der Begriff ist nicht einheitlich definiert und garantiert ohne nähere Vereinbarung weder vollständige Bezugsfertigkeit noch eine bestimmte Ausstattung. Entscheidend sind Baubeschreibung, Pläne, Leistungsumfang, Termine und ausdrücklich benannte Eigenleistungen.