Ein Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Eigentumswohnung muss notariell beurkundet werden. Der Notar gestaltet den Vertrag rechtssicher, erläutert seinen Inhalt und sorgt nach der Unterzeichnung für die vereinbarte Abwicklung. Er ist unparteiisch und vertritt weder Käufer noch Verkäufer als einseitiger Berater.