Ein Nießbrauch gibt einer Person das umfassende Recht, eine Immobilie zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, obwohl sie nicht Eigentümer ist. Der Berechtigte darf die Immobilie daher häufig selbst bewohnen oder vermieten. Inhalt, Dauer sowie die Verteilung von Kosten und Pflichten ergeben sich aus der Vereinbarung und der Eintragung im Grundbuch.