Als Niedrigenergiehaus wird allgemein ein Gebäude bezeichnet, das deutlich weniger Energie benötigt als ein übliches Vergleichsgebäude. Der Begriff allein benennt jedoch keinen einheitlichen, dauerhaft festgelegten Standard. Maßgeblich sind daher konkrete Kennwerte, der Zeitpunkt der Errichtung oder Sanierung und die zugrunde liegenden gesetzlichen oder förderrechtlichen Anforderungen. Ein Passivhaus erfüllt in der Regel strengere Kriterien.