Ein Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil einer Person am gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Wohnungseigentum ist er mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder Einheit verbunden. Die Anteile werden in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Sie können unter anderem für die Verteilung von Kosten und Stimmrechten Bedeutung haben, sofern Gemeinschaftsordnung oder Gesetz keine andere Regelung vorsehen.