Der Marktwert bezeichnet den Preis, der für eine Immobilie zum maßgeblichen Zeitpunkt unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielt werden kann. Persönliche oder ungewöhnliche Umstände einzelner Beteiligter bleiben dabei unberücksichtigt. Im deutschen Baugesetzbuch werden Marktwert und Verkehrswert gleichgesetzt.