Die lichte Höhe bezeichnet den freien senkrechten Abstand zwischen der Oberkante des fertigen Fußbodens und der Unterkante der Decke oder eines anderen begrenzenden Bauteils. Bei Türen und Fenstern meint der Begriff entsprechend die freie Höhe der Öffnung. Vorgeschriebene Mindesthöhen richten sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Nutzung des Raumes.