Der Kaufpreis wird zu dem Zeitpunkt fällig, den der notarielle Kaufvertrag und die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorsehen. Zuvor müssen regelmäßig vereinbarte Sicherungsvoraussetzungen erfüllt sein, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung und das Vorliegen notwendiger Genehmigungen oder Löschungsunterlagen. Käufer sollten erst zahlen, wenn ihnen die Fälligkeitsmitteilung vorliegt.

Wir freuen uns auf Sie.

Jetzt unverbindlich anfragen:

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.