Der Kaufpreis wird zu dem Zeitpunkt fällig, den der notarielle Kaufvertrag und die Fälligkeitsmitteilung des Notars vorsehen. Zuvor müssen regelmäßig vereinbarte Sicherungsvoraussetzungen erfüllt sein, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung und das Vorliegen notwendiger Genehmigungen oder Löschungsunterlagen. Käufer sollten erst zahlen, wenn ihnen die Fälligkeitsmitteilung vorliegt.