Das Hausgeld ist der regelmäßige Vorschuss, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen. Es deckt unter anderem laufende Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Welche Bestandteile ein Eigentümer auf einen Mieter umlegen darf, richtet sich nach dem Mietrecht und der Betriebskostenvereinbarung; Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig.

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