Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer eigenen laufenden Nummer des Bestandsverzeichnisses geführt wird. Es kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Gebäude und wesentliche Bestandteile gehören grundsätzlich zum Grundstück, sofern rechtlich nichts anderes gilt.