Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich an, wenn ein inländisches Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung erworben wird. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und regelmäßig nach der Gegenleistung, meist dem Kaufpreis. Nach der Beurkundung informiert der Notar das Finanzamt. Erst nach Zahlung oder einer gesetzlichen Befreiung stellt das Finanzamt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung aus.