Eine Grunddienstbarkeit belastet ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks. Sie kann zum Beispiel ein Wege-, Leitungs- oder Überfahrtsrecht sichern oder bestimmte Nutzungen ausschließen. Inhalt und Umfang ergeben sich aus der Eintragung im Grundbuch und der zugrunde liegenden Bewilligung.

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