Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Es enthält Angaben zum Grundstück, zum Eigentümer sowie zu eingetragenen Rechten und Belastungen, etwa Wohnrechten, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist.