Welche Flächen eines Dachgeschosses bei der Geschossfläche berücksichtigt werden, hängt von den Festsetzungen des Bebauungsplans und den gesetzlichen Berechnungsvorgaben ab. Maßgeblich ist insbesondere, ob das Dachgeschoss als Vollgeschoss gilt. Eine pauschale Aussage, dass Flächen unter Dachschrägen nie mitzählen, wäre daher nicht richtig.