Gemeinschaftseigentum umfasst bei einer Wohnungseigentumsanlage das Grundstück sowie die Gebäudeteile und Anlagen, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören regelmäßig tragende Bauteile, Dach, Fassade und gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Über Instandhaltung und Veränderungen entscheidet grundsätzlich die Gemeinschaft nach den gesetzlichen und vereinbarten Regeln.