Als Gartenland werden Flächen bezeichnet, die gärtnerisch genutzt werden und regelmäßig kein selbstständig bebaubares Bauland sind. Ob und wie eine Fläche bebaut werden darf, entscheidet sich nicht nach ihrer tatsächlichen Gartennutzung, sondern nach dem geltenden Bauplanungsrecht. Gartenland wird deshalb meist anders bewertet als Bauland.