Das Ertragswertverfahren wird vor allem für Immobilien genutzt, bei denen die erzielbaren Erträge den Wert bestimmen, zum Beispiel Mehrfamilienhäuser oder vermietete Gewerbeobjekte. Aus dem nachhaltig erzielbaren Reinertrag, dem Bodenwert, dem Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer wird ein vorläufiger Ertragswert abgeleitet. Besondere objektspezifische Merkmale werden ergänzend berücksichtigt.