Die Erhaltungsrücklage, früher häufig Instandhaltungsrücklage genannt, wird von Wohnungseigentümern gemeinschaftlich angespart. Sie dient dazu, künftige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Das Wohnungseigentumsgesetz nennt keine feste Mindesthöhe pro Quadratmeter. Die angemessene Höhe richtet sich unter anderem nach Alter, Zustand, Größe und absehbarem Reparaturbedarf der Anlage und wird von den Eigentümern beschlossen.

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