Der Energieausweis macht die energetische Qualität eines Gebäudes anhand festgelegter Kennwerte vergleichbar. Man unterscheidet Bedarfs- und Verbrauchsausweise. Beim Verkauf oder bei einer Neuvermietung muss in vielen Fällen ein gültiger Energieausweis vorliegen; bestimmte Kennwerte gehören bereits in die Immobilienanzeige. Spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen. Ausnahmen gelten unter anderem für einige kleine Gebäude und Baudenkmäler. Welcher Ausweis erforderlich ist, richtet sich nach dem Gebäudeenergiegesetz und den Eigenschaften des Gebäudes.