Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch gesichertes Recht, das die Nutzung eines Grundstücks zugunsten einer anderen Person oder eines anderen Grundstücks erlaubt oder den Eigentümer in bestimmten Handlungen beschränkt. Häufige Beispiele sind Wege-, Leitungs- und Wohnrechte. Inhalt, Umfang und Rang ergeben sich aus der Eintragungsbewilligung und dem Grundbuch.

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