Ein Baudenkmal steht wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter besonderem Schutz. Welche Regeln gelten, bestimmt das Denkmalschutzrecht des jeweiligen Bundeslandes. Veränderungen, Umbauten und Sanierungen müssen regelmäßig mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden. Für bestimmte bescheinigte Maßnahmen können Förderungen oder steuerliche Vergünstigungen infrage kommen. Ob sie tatsächlich greifen, sollte vor Beginn der Arbeiten fachlich und steuerlich geprüft werden.