Beim Bieterverfahren geben Interessenten innerhalb eines festgelegten Ablaufs Kaufangebote für eine Immobilie ab. Anders als bei einer Auktion entsteht durch das höchste Gebot nicht automatisch ein Kaufvertrag oder ein Anspruch auf den Zuschlag. Der Eigentümer entscheidet, ob und welches Angebot er annimmt; rechtswirksam wird der Immobilienkauf erst durch die notarielle Beurkundung.

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