Das Bauordnungsrecht regelt Anforderungen an Gebäude und andere bauliche Anlagen. Dazu gehören insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen, Rettungswege, Barrierefreiheit und die Einhaltung des Genehmigungsverfahrens. Maßgeblich sind vor allem die Landesbauordnung und ergänzende Vorschriften. Planungsrecht, Denkmalschutz und Umweltrecht sind davon zu unterscheiden, können bei einem Vorhaben aber zusätzlich gelten.

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