Die Baugewährleistung umfasst die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rechte des Auftraggebers bei Baumängeln. Dazu können Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz oder unter bestimmten Voraussetzungen die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers gehören. Die Verjährungsfrist beträgt bei einem Bauwerk nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch regelmäßig fünf Jahre ab Abnahme. Wurde die VOB/B wirksam vereinbart oder gelten besondere Vertragsbedingungen, können andere Fristen maßgeblich sein.