Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie beantragt auszuführen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dabei die Vorschriften, die im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu beachten sind. Eine Genehmigung bestätigt deshalb nicht automatisch die Einhaltung sämtlicher privatrechtlicher Vereinbarungen oder aller sonstigen Anforderungen. Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen das geltende Baurecht einhalten.