Eine Baubeschreibung erläutert Art, Umfang und Qualität eines Bauvorhabens. Sie nennt beispielsweise Bauweise, Materialien, technische Anlagen, Ausstattung und Ausführungsstandards. Als Bestandteil des Bauvertrags legt sie fest, welche Leistungen der Auftragnehmer erbringen muss. Im Genehmigungsverfahren dient sie als Bauvorlage und beschreibt das geplante Vorhaben. Deshalb ist entscheidend, welchem Zweck die jeweilige Baubeschreibung dient und ob sie Bestandteil des Vertrags ist.