Eine Baubeschreibung erläutert Art, Umfang und Qualität eines Bauvorhabens. Sie nennt beispielsweise Bauweise, Materialien, technische Anlagen, Ausstattung und Ausführungsstandards. Als Bestandteil des Bauvertrags legt sie fest, welche Leistungen der Auftragnehmer erbringen muss. Im Genehmigungsverfahren dient sie als Bauvorlage und beschreibt das geplante Vorhaben. Deshalb ist entscheidend, welchem Zweck die jeweilige Baubeschreibung dient und ob sie Bestandteil des Vertrags ist.

Wir freuen uns auf Sie.

Jetzt unverbindlich anfragen:

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.