Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass er die Werkleistung als vertragsgemäß anerkennt. Sie ist ein wichtiger rechtlicher Zeitpunkt: Unter anderem können die Vergütung fällig werden, die Gefahr übergehen und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnen. Bekannte Mängel sollten im Abnahmeprotokoll festgehalten und Rechte vorbehalten werden. Davon zu unterscheiden sind mögliche bauaufsichtliche Prüfungen oder Abnahmen nach dem jeweiligen Landesrecht.