Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber grundsätzlich, dass er die Werkleistung als vertragsgemäß anerkennt. Sie ist ein wichtiger rechtlicher Zeitpunkt: Unter anderem können die Vergütung fällig werden, die Gefahr übergehen und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnen. Bekannte Mängel sollten im Abnahmeprotokoll festgehalten und Rechte vorbehalten werden. Davon zu unterscheiden sind mögliche bauaufsichtliche Prüfungen oder Abnahmen nach dem jeweiligen Landesrecht.

Wir freuen uns auf Sie.

Jetzt unverbindlich anfragen:

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.