Zu den Außenanlagen gehören bauliche und gestalterische Einrichtungen außerhalb des Gebäudes, etwa Wege, Zufahrten, Einfriedungen, Terrassen, Stützmauern, Ver- und Entsorgungsleitungen oder Gartenanlagen. Welche Bestandteile bei einer Bewertung berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und Bewertungsmodell ab.