Die Auflassung ist die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum am Grundstück auf den Käufer übergehen soll. Sie wird in der Regel im notariellen Kaufvertrag erklärt und ist neben der Eintragung im Grundbuch Voraussetzung für den Eigentumsübergang. Bis zur Grundbucheintragung wird der Anspruch des Käufers üblicherweise durch eine Auflassungsvormerkung gesichert.