Die Alterswertminderung berücksichtigt im Sachwertverfahren, dass ein Gebäude mit fortschreitender Nutzung einen Teil seines Wertes verliert. Sie wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Verhältnis von Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer abgeleitet. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern; Schäden oder unterlassene Instandhaltung werden gegebenenfalls zusätzlich als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.