Die Zuwegung ist der tatsächliche Zugang oder die Zufahrt zu einem Grundstück oder Gebäude. Sie kann über das eigene oder über ein fremdes Grundstück führen. Verläuft sie über fremden Grund, sollte die Nutzung rechtlich gesichert sein, beispielsweise durch eine Grunddienstbarkeit und gegebenenfalls zusätzlich durch eine öffentlich-rechtliche Baulast.

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