Ob Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungskosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt unter anderem von der Nutzung der Immobilie, der Art und dem Zeitpunkt der Maßnahmen sowie möglichen Fördertatbeständen ab. Bei vermieteten Objekten ist außerdem zu prüfen, ob sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder abschreibungsfähiger Herstellungsaufwand vorliegt. Für selbst genutzte Gebäude können beispielsweise besondere Regelungen für energetische Maßnahmen oder Handwerkerleistungen gelten. Eine verlässliche Beurteilung sollte ein Steuerberater anhand des Einzelfalls vornehmen.