Ein Miteigentumsanteil beschreibt den rechnerischen Anteil einer Person am gemeinschaftlichen Eigentum. Bei Wohnungseigentum ist er mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder Einheit verbunden. Die Anteile werden in der Teilungserklärung festgelegt und im Grundbuch eingetragen. Sie können unter anderem für die Verteilung von Kosten und Stimmrechten Bedeutung haben, sofern Gemeinschaftsordnung oder Gesetz keine andere Regelung vorsehen.

Wir freuen uns auf Sie.

Jetzt unverbindlich anfragen:

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.