Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Sie kann zum Beispiel eine Zufahrt, Abstandsflächen oder Stellplätze zugunsten eines anderen Grundstücks sichern. Baulasten werden in der Regel im Baulastenverzeichnis geführt und können die Nutzung oder Bebaubarkeit einer Immobilie wesentlich beeinflussen. In Bayern gelten Besonderheiten, weil dort entsprechende Verpflichtungen grundsätzlich im Grundbuch gesichert werden.