Eine Auflassungsvormerkung ist vereinfacht gesagt eine rechtliche Absicherung im Grundbuch. Sie schützt den Käufer zwischen der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags und seiner Eintragung als neuer Eigentümer. In dieser Zeit kann der Verkäufer das Grundstück nicht anderweitig veräußern oder so belasten, dass der Anspruch des Käufers beeinträchtigt wird.